Was ist Auftragsverarbeitung?
Die Auftragsverarbeitung bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen, wie in Artikel 28 DSGVO definiert. Der Dienstleister (Auftragsverarbeiter) handelt dabei strikt nach den Anweisungen des Verantwortlichen (z. B. eines Unternehmens) und ist verpflichtet, die Vorgaben der DSGVO einzuhalten.
Gemäß der DSGVO müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) muss folgende Punkte enthalten:
Ein Auftragsverarbeiter kann weitere Dienstleister (Unterauftragsverarbeiter) einbinden, jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
Datenschutzverletzungen:
Haftung:
Merkmal | Verantwortlicher | Auftragsverarbeiter |
Definition | Entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung | Verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen |
Beispiele | Unternehmen, das Kundendaten erhebt | Cloud-Anbieter, der Daten speichert |
Rechte und Pflichten | Verantwortung für die Daten | Verarbeitung nur nach Weisung |
Vertragspflicht | Muss einen AV-Vertrag abschließen | Muss Anweisungen einhalten |
Die Auftragsverarbeitung ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten auch bei ausgelagerten Prozessen sicher und rechtmäßig verarbeitet werden. Sowohl der Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter tragen spezifische Pflichten, wobei der Verantwortliche letztlich die Hauptverantwortung behält. Ein sauberer AV-Vertrag, klare Anweisungen und regelmäßige Kontrollen sind entscheidend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Datenschutzverstöße zu vermeiden.
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