Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber von Websites und Online-Präsenzen in Deutschland, leicht zugängliche und vollständige Anbieterkennzeichnungen bereitzustellen. Sie dient dem Verbraucherschutz, der Transparenz und der rechtlichen Nachvollziehbarkeit von Verantwortlichkeiten im Internet.
Die Impressumspflicht ist in Deutschland rechtlich in § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) geregelt. Sie verpflichtet Betreiber von geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien (Websites, Blogs, Social-Media-Auftritte), ein Impressum zu führen.
Wichtig: Auch private Webseiten können impressumspflichtig sein, wenn sie nicht rein familiären oder persönlichen Zwecken dienen.
✔ Transparenz: Nutzer erkennen, wer für die Inhalte verantwortlich ist.
✔ Verbraucherschutz: Verbraucher können den Anbieter kontaktieren.
✔ Abmahnung vermeiden: Verstöße gegen die Impressumspflicht können kostenpflichtig abgemahnt werden.
✔ Rechtssicherheit: Das Impressum gehört zur rechtlichen Basis einer Website.
✔ Pflicht bei Social Media: Auch Facebook-Seiten, Instagram-Profile oder LinkedIn-Seiten benötigen ein Impressum.
✔ Grundlage für Vertrauen: Ein vollständiges Impressum steigert die Seriosität.
Folgende Angaben sind in der Regel erforderlich:
✅ Name und Anschrift des Anbieters
✅ Vertretungsberechtigter (z. B. Geschäftsführer bei GmbH)
✅ Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Telefon)
✅ Registereintrag und Registernummer (falls vorhanden, z. B. Handelsregister)
✅ Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
✅ Berufsrechtliche Angaben (bei bestimmten Berufsgruppen wie Anwälten oder Ärzten)
✅ Aufsichtsbehörde (falls zutreffend)
1️⃣ Generatoren nutzen: Tools wie eRecht24 oder Trusted Shops bieten rechtssichere Impressum-Generatoren.
2️⃣ Regelmäßig prüfen: Angaben bei Adress- oder Rechtsformänderung sofort aktualisieren.
3️⃣ DSGVO berücksichtigen: Kontaktdaten im Impressum sind kein Widerspruch zur DSGVO.
4️⃣ Auf allen Kanälen umsetzen: Website, Social Media, Newsletter-Footer.
5️⃣ Klare Sprache verwenden: Vermeidung von juristischem Fachjargon.
6️⃣ Kein Verstecken: Das Impressum darf nicht im Datenschutzhinweis „versteckt“ werden.
Die Impressumspflicht ist eine rechtliche Grundanforderung für Websites und Online-Präsenzen in Deutschland. Ein vollständiges, korrektes Impressum schützt vor Abmahnungen, schafft Vertrauen und sorgt für Transparenz gegenüber Nutzern und Kunden.
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