Ein Löschkonzept ist ein strukturierter Plan, der definiert, wann und wie personenbezogene Daten in einem Unternehmen gelöscht oder anonymisiert werden. Es ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO-konformen Datenverarbeitung und dient der Einhaltung der Grundsätze der Speicherbegrenzung und Datenminimierung.
Ein Löschkonzept legt klare Regeln und Prozesse für die Löschung personenbezogener Daten fest, sobald deren Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Es beschreibt:
✅ Welche Daten zu welchem Zeitpunkt gelöscht werden müssen.
✅ Wer für die Löschung verantwortlich ist.
✅ Wie die Löschung technisch und organisatorisch erfolgt.
✅ Wie die Löschvorgänge dokumentiert werden.
Es verhindert, dass personenbezogene Daten länger gespeichert werden, als es notwendig oder erlaubt ist, und reduziert so Risiken im Datenschutz.
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO verpflichtet Unternehmen zur Speicherbegrenzung:
„Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.“
Art. 17 DSGVO („Recht auf Löschung“) verpflichtet Unternehmen, personenbezogene Daten zu löschen, wenn:
✅ der Zweck der Verarbeitung entfällt,
✅ die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft,
✅ die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
✅ die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
✔ DSGVO-Compliance: Vermeidung von Bußgeldern durch transparente und dokumentierte Löschprozesse.
✔ Datenschutz: Minimierung des Risikos bei Datenpannen oder unbefugtem Zugriff.
✔ Datenminimierung: Verhinderung unnötiger Datenspeicherung.
✔ Transparenz: Schaffung klarer Verantwortlichkeiten und Prozesse im Unternehmen.
✔ Vertrauensbildung: Kunden und Partner erkennen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Daten.
Ein vollständiges Löschkonzept sollte folgende Elemente enthalten:
✅ Zielsetzung des Löschkonzepts.
✅ Definition der Datenarten und Kategorien: z. B. Kundendaten, Vertragsdaten, Bewerberdaten.
✅ Zwecke der Datenverarbeitung: z. B. Vertragsabwicklung, Marketing.
✅ Aufbewahrungsfristen: gesetzliche, vertragliche und betriebliche Fristen.
✅ Löschfristen und -zeitpunkte: wann welche Daten zu löschen sind.
✅ Technische und organisatorische Maßnahmen: wie wird gelöscht, wie wird sichergestellt, dass Daten vollständig entfernt werden.
✅ Verantwortlichkeiten: wer im Unternehmen für die Löschung zuständig ist.
✅ Dokumentation der Löschvorgänge: Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden.
Ein Löschkonzept muss gesetzliche Aufbewahrungsfristen berücksichtigen, wie:
✅ 6 Jahre nach HGB für Geschäftsbriefe.
✅ 10 Jahre nach AO für steuerrelevante Unterlagen.
✅ 3 Jahre für zivilrechtliche Ansprüche nach BGB.
✅ 6 Monate für Bewerberdaten nach Absage, sofern keine Einwilligung für längere Aufbewahrung vorliegt.
Nach Ablauf dieser Fristen muss geprüft werden, ob eine weitere Speicherung notwendig ist oder ob eine Löschung erfolgen muss.
1️⃣ Datenbestandsaufnahme: Ermittlung aller Datenarten und Verarbeitungszwecke.
2️⃣ Fristen definieren: Festlegen der Aufbewahrungs- und Löschfristen.
3️⃣ Prozesse festlegen: Technische und organisatorische Abläufe definieren.
4️⃣ Technische Umsetzung: Automatisierte Löschprozesse in CRM-, ERP- und E-Mail-Systemen einrichten.
5️⃣ Dokumentation: Protokollierung aller Löschvorgänge.
6️⃣ Mitarbeiter schulen: Sensibilisierung für die Einhaltung der Löschpflichten.
7️⃣ Regelmäßige Überprüfung: Überprüfung und Anpassung des Löschkonzepts an neue rechtliche Anforderungen oder betriebliche Veränderungen.
❌ Komplexe IT-Systeme erschweren vollständige Löschung.
❌ Unterschiedliche gesetzliche Aufbewahrungsfristen pro Datenart.
❌ Fehlende Schnittstellen zur Automatisierung von Löschprozessen.
❌ Mangelnde Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Löschpflichten.
❌ Unsicherheit, wann eine Anonymisierung ausreichend ist.
✅ Datensparsamkeit: Von Beginn an nur notwendige Daten erheben, um Löschaufwand zu reduzieren.
✅ Löschkonzept im Datenschutzmanagementsystem verankern.
✅ Automatisierung nutzen: Wo möglich automatische Löschroutinen einsetzen.
✅ Testläufe durchführen: Regelmäßig die Wirksamkeit der Löschprozesse prüfen.
✅ Rechtsberatung einholen: Insbesondere zur Auslegung von Fristen und zur Anonymisierung.
Ein Löschkonzept ist ein unverzichtbares Werkzeug für DSGVO-konformes Arbeiten in Unternehmen. Es reduziert Risiken, schafft rechtliche Sicherheit und trägt zu einem professionellen Datenschutzmanagement bei. Wer seine Datenverarbeitung durch ein fundiertes Löschkonzept ergänzt, stärkt Datenschutz, Sicherheit und das Vertrauen von Kunden und Partnern.
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