TTDSG

TTDSG

Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) regelt seit dem 01. Dezember 2021 den Datenschutz und die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation in Deutschland und konkretisiert insbesondere die Cookie-Einwilligungspflicht. Es ergänzt die DSGVO um spezifische Regelungen für Telekommunikation und Telemedien, insbesondere im Bereich Tracking und Cookies.

Was ist das TTDSG?

Das TTDSG ist ein deutsches Datenschutzgesetz, das:

  • Vorschriften aus dem Telemediengesetz (TMG),
  • Datenschutzregelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG),
  • und Bestimmungen aus der ePrivacy-Richtlinie der EU

in einem Gesetz bündelt. Besonders relevant ist § 25 TTDSG, der die Einwilligungspflicht für Cookies und ähnliche Technologien regelt.

Warum ist das TTDSG wichtig?

Rechtsklarheit für Cookie-Nutzung: Legt fest, wann Cookies und Tracking-Technologien einer Einwilligung bedürfen.
Ergänzung zur DSGVO: Deckt Bereiche ab, die von der DSGVO nicht vollständig geregelt werden.
Schutz der Privatsphäre: Stärkt die Nutzerrechte im Bereich der elektronischen Kommunikation.
Rechtssicherheit für Webseitenbetreiber: Klare Vorgaben, wann eine Einwilligung einzuholen ist.
Bußgeldregelungen: Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen.
Wichtig für Online-Marketing: Betrifft Tracking, Retargeting und Analyse-Tools.

Was regelt das TTDSG konkret?

Nach § 25 TTDSG gilt:

  • Cookies und ähnliche Technologien dürfen nur mit Einwilligung gesetzt werden, es sei denn:
    • sie sind technisch notwendig für den Betrieb der Website oder
    • dienen der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz.
  • Das Gesetz gilt nicht nur für klassische Cookies, sondern auch für:
    • Pixel-Tracking
    • Local Storage
    • Fingerprinting

Technisch notwendige Cookies (z. B. Warenkorb-Cookies) sind von der Einwilligungspflicht ausgenommen.

Auswirkungen des TTDSG auf Webseitenbetreiber

Cookie-Banner Pflicht: Consent Management Plattformen (CMP) sind erforderlich.
DSGVO & TTDSG kombinieren: Beide Gesetze müssen gemeinsam beachtet werden.
Technische Umsetzung: Cookies erst nach Zustimmung setzen (außer notwendige Cookies).
Dokumentationspflicht: Einwilligungen müssen nachweisbar gespeichert werden.
Updates und Audits: Regelmäßige Prüfungen der Tracking- und Cookie-Einstellungen sind notwendig.

Best Practices für das TTDSG

1️⃣ Consent Management einsetzen: Tools wie Cookiebot, Usercentrics oder Borlabs Cookie nutzen.
2️⃣ Cookies kategorisieren: Notwendig vs. zustimmungspflichtig.
3️⃣ Transparenz schaffen: Nutzer umfassend informieren, welche Cookies genutzt werden.
4️⃣ Einwilligungen speichern: Nachweisbare Dokumentation im Falle von Prüfungen.
5️⃣ Technisch umsetzen: Cookies erst nach Zustimmung setzen, z.B. via Tag Manager.
6️⃣ Regelmäßig prüfen: Änderungen an Tools oder Tracking erfordern Anpassungen.

Nachteile bei Nichtbeachtung des TTDSG

  • Bußgelder: Verstöße können mit Strafen bis zu 300.000 € geahndet werden.
  • Abmahnungen: Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände können Verstöße abmahnen.
  • Imageverlust: Datenschutzverstöße können das Vertrauen in die Marke beschädigen.

Fazit

Das TTDSG ist ein zentrales Gesetz für Webseitenbetreiber in Deutschland, um Tracking, Cookies und Nutzerdaten rechtssicher zu verarbeiten. Es regelt die Einwilligungspflicht eindeutig und sollte in Verbindung mit der DSGVO in allen Online-Marketing- und Website-Strategien berücksichtigt werden.