Das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) regelt seit dem 01. Dezember 2021 den Datenschutz und die Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation in Deutschland und konkretisiert insbesondere die Cookie-Einwilligungspflicht. Es ergänzt die DSGVO um spezifische Regelungen für Telekommunikation und Telemedien, insbesondere im Bereich Tracking und Cookies.
Das TTDSG ist ein deutsches Datenschutzgesetz, das:
in einem Gesetz bündelt. Besonders relevant ist § 25 TTDSG, der die Einwilligungspflicht für Cookies und ähnliche Technologien regelt.
✔ Rechtsklarheit für Cookie-Nutzung: Legt fest, wann Cookies und Tracking-Technologien einer Einwilligung bedürfen.
✔ Ergänzung zur DSGVO: Deckt Bereiche ab, die von der DSGVO nicht vollständig geregelt werden.
✔ Schutz der Privatsphäre: Stärkt die Nutzerrechte im Bereich der elektronischen Kommunikation.
✔ Rechtssicherheit für Webseitenbetreiber: Klare Vorgaben, wann eine Einwilligung einzuholen ist.
✔ Bußgeldregelungen: Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen.
✔ Wichtig für Online-Marketing: Betrifft Tracking, Retargeting und Analyse-Tools.
Nach § 25 TTDSG gilt:
Technisch notwendige Cookies (z. B. Warenkorb-Cookies) sind von der Einwilligungspflicht ausgenommen.
✅ Cookie-Banner Pflicht: Consent Management Plattformen (CMP) sind erforderlich.
✅ DSGVO & TTDSG kombinieren: Beide Gesetze müssen gemeinsam beachtet werden.
✅ Technische Umsetzung: Cookies erst nach Zustimmung setzen (außer notwendige Cookies).
✅ Dokumentationspflicht: Einwilligungen müssen nachweisbar gespeichert werden.
✅ Updates und Audits: Regelmäßige Prüfungen der Tracking- und Cookie-Einstellungen sind notwendig.
1️⃣ Consent Management einsetzen: Tools wie Cookiebot, Usercentrics oder Borlabs Cookie nutzen.
2️⃣ Cookies kategorisieren: Notwendig vs. zustimmungspflichtig.
3️⃣ Transparenz schaffen: Nutzer umfassend informieren, welche Cookies genutzt werden.
4️⃣ Einwilligungen speichern: Nachweisbare Dokumentation im Falle von Prüfungen.
5️⃣ Technisch umsetzen: Cookies erst nach Zustimmung setzen, z.B. via Tag Manager.
6️⃣ Regelmäßig prüfen: Änderungen an Tools oder Tracking erfordern Anpassungen.
Das TTDSG ist ein zentrales Gesetz für Webseitenbetreiber in Deutschland, um Tracking, Cookies und Nutzerdaten rechtssicher zu verarbeiten. Es regelt die Einwilligungspflicht eindeutig und sollte in Verbindung mit der DSGVO in allen Online-Marketing- und Website-Strategien berücksichtigt werden.
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