Das Verarbeitungsverzeichnis ist ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dient der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten in einem Unternehmen. Es ermöglicht Transparenz und ist ein Nachweis für die Einhaltung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Ein Verarbeitungsverzeichnis, auch „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ genannt, listet strukturiert auf:
✅ Welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
✅ Zu welchem Zweck diese verarbeitet werden.
✅ Welche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt.
✅ Wer die Daten empfängt.
✅ Wie lange die Daten gespeichert werden.
✅ Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten bestehen.
Nach Art. 30 DSGVO ist das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses verpflichtend für:
In der Praxis betrifft dies fast jedes Unternehmen, jede Agentur und jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet.
✔ Nachweis der DSGVO-Compliance: Zeigt der Aufsichtsbehörde, dass Datenschutz ernst genommen und strukturiert umgesetzt wird.
✔ Transparenz und Überblick: Unternehmen erkennen, welche Daten wo verarbeitet werden.
✔ Grundlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Identifizierung risikoreicher Prozesse.
✔ Optimierungspotenziale: Erkennen von überflüssigen Datenverarbeitungen und Optimierung von Prozessen.
✔ Rechtskonformität: Erfüllung der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Bußgeldern.
Nach Art. 30 DSGVO muss das Verzeichnis folgende Angaben enthalten:
✅ Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (und ggf. des Datenschutzbeauftragten).
✅ Zwecke der Verarbeitung.
✅ Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten.
✅ Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten.
✅ Übermittlungen von Daten in Drittländer und geeignete Garantien.
✅ Fristen für die Löschung der Daten.
✅ Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).
Ein praxisnahes Verarbeitungsverzeichnis wird meist in Tabellenform geführt. Mögliche Spalten:
Verarbeitungstätigkeit | Zweck | Datenkategorien | Betroffene Personen | Rechtsgrundlage | Empfänger | Speicherdauer | TOMs |
Kundenverwaltung | Vertragsabwicklung | Name, Adresse, E-Mail | Kunden | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO | Steuerberater | 10 Jahre | Zugriffsrechte, SSL-Verschlüsselung |
Newsletter-Versand | Marketing | E-Mail-Adresse | Abonnenten | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO | E-Mail-Dienstleister | Bis Widerruf | Double-Opt-In, TLS |
1️⃣ Datenprozesse identifizieren: Welche Abteilungen verarbeiten welche Daten?
2️⃣ Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen: Auch kleine Prozesse, z. B. Kontaktformular auf der Website.
3️⃣ Verarbeitungszwecke dokumentieren: Warum werden die Daten verarbeitet?
4️⃣ Rechtsgrundlage festlegen: Auf welcher Basis erfolgt die Verarbeitung?
5️⃣ Speicherdauer festlegen: Wann werden die Daten gelöscht?
6️⃣ Technische und organisatorische Maßnahmen notieren: Zugriffskontrollen, Verschlüsselung etc.
7️⃣ Regelmäßige Aktualisierung: Änderungen zeitnah einpflegen.
Zur effizienten Verwaltung können genutzt werden:
✅ Excel oder Google Sheets (für kleinere Unternehmen).
✅ Datenschutzmanagement-Tools wie OneTrust, DataGuard, heyData, Audatis MANAGER oder Priverion.
✅ CMS- und CRM-Plugins mit integrierter Datenschutzverwaltung.
❌ Es wird gar kein Verzeichnis geführt.
❌ Unvollständige Angaben (z. B. fehlende Speicherdauer).
❌ Keine Aktualisierung bei Prozessänderungen.
❌ Verzeichnis wird nicht aktiv genutzt, sondern nur „für den Fall der Prüfung“ abgelegt.
❌ Fehlende Struktur, wodurch Prozesse nicht nachvollziehbar sind.
✅ Von Anfang an integrieren: Bereits bei der Planung neuer Prozesse das Verarbeitungsverzeichnis pflegen.
✅ Verantwortliche benennen: Klären, wer das Verzeichnis pflegt (oft Datenschutzbeauftragter).
✅ Mitarbeiter einbeziehen: Abteilungsleiter sollten ihre Prozesse beisteuern.
✅ Automatisierung nutzen: Tools erleichtern die Pflege und reduzieren Fehler.
✅ Datenminimierung prüfen: Bei Erstellung und Aktualisierung Prozesse hinterfragen.
Ein Verarbeitungsverzeichnis ist keine bürokratische Pflichtübung, sondern ein Werkzeug für Transparenz, Datenschutz und Prozessoptimierung in Unternehmen. Es hilft, DSGVO-Anforderungen einzuhalten, Risiken zu minimieren und Vertrauen bei Kunden und Partnern zu stärken. Wer das Verzeichnis strukturiert und aktuell führt, zeigt Verantwortungsbewusstsein und schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen.
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