Abmahnungen im Online-Marketing

Abmahnungen im Online-Marketing

Abmahnungen sind im Online-Marketing ein ernstzunehmendes Risiko und betreffen Unternehmen jeder Größe, die online werben, Websites betreiben oder Newsletter versenden. Sie sind rechtliche Mittel, um Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen oder Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu rügen und kostenpflichtig zu unterbinden.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine formale Aufforderung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Verhaltens, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Sie dient dazu, Streitigkeiten außergerichtlich zu klären, indem der Abgemahnte die beanstandete Handlung künftig unterlässt.

Im Online-Marketing betreffen Abmahnungen häufig:
✅ Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (UWG).
✅ Verstöße gegen die DSGVO und das TTDSG.
✅ Fehlerhafte oder fehlende Datenschutzerklärungen und Impressum.
✅ Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht bei Werbung.
✅ Urheberrechtsverletzungen bei Bildern, Texten oder Videos.
✅ Unzulässige E-Mail-Werbung ohne gültige Einwilligung.

Typische Abmahngründe im Online-Marketing

1️⃣ Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung:

  • Keine oder unvollständige Information über Tracking-Tools, Newsletter-Tools oder Cookies.
  • Fehlende Angaben zu Verantwortlichen, Betroffenenrechten oder Datenverarbeitung.

2️⃣ Unzulässige E-Mail-Werbung:

  • Newsletter-Versand ohne Double-Opt-in oder ohne nachweisbare Einwilligung.
  • Werbung an ehemalige Kunden ohne berechtigtes Interesse.

3️⃣ Fehler im Impressum:

  • Unvollständige Angaben nach § 5 TMG.
  • Kein leicht erkennbarer und unmittelbar erreichbarer Impressumslink.

4️⃣ Fehlende oder falsche Kennzeichnung von Werbung:

  • Influencer-Marketing ohne klare Werbungskennzeichnung.
  • Affiliate-Links ohne Transparenz.

5️⃣ Urheberrechtsverletzungen:

  • Nutzung von Bildern ohne Lizenz.
  • Verwendung geschützter Texte oder Videos ohne Einwilligung.

6️⃣ Wettbewerbsrechtliche Verstöße:

  • Irreführende Werbung oder Preisangaben.
  • Vergleichende Werbung ohne korrekte Darstellung.

Wer darf abmahnen?

✅ Wettbewerber bei Verstößen gegen das UWG.
✅ Verbände und Verbraucherschutzorganisationen (z. B. Wettbewerbszentrale).
✅ Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen.
✅ Datenschutzbehörden bei Datenschutzverstößen (keine klassische Abmahnung, sondern Verwaltungsverfahren mit Bußgeldern).

Ablauf einer Abmahnung

1️⃣ Zustellung der Abmahnung: In der Regel per Post oder Fax, teilweise auch per E-Mail.
2️⃣ Prüfung des Sachverhalts: Rechtliche Einschätzung durch Fachanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
3️⃣ Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung: Meist wenige Tage.
4️⃣ Entscheidung: Abgabe der Unterlassungserklärung oder rechtliche Gegenwehr.
5️⃣ Kosten: Abmahnkosten (Anwaltsgebühren) sind oft zu tragen.
6️⃣ Im Streitfall: Gerichtliche Auseinandersetzung durch einstweilige Verfügung oder Klage.

Kosten bei Abmahnungen

Die Kosten einer Abmahnung können stark variieren:
✅ Anwaltskosten (oft zwischen 500–2.000 Euro).
✅ Vertragsstrafen bei zukünftigen Verstößen, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird (meist mehrere tausend Euro).
✅ Gerichtskosten, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Wichtig: Ungerechtfertigte Abmahnungen können abgewehrt werden, aber Fristen sind einzuhalten.

Prävention: Wie vermeide ich Abmahnungen im Online-Marketing?

DSGVO-konforme Datenschutzerklärung: Tools wie Complianz und Cookiebot nutzen.
Impressum prüfen: Vollständigkeit und leichte Erreichbarkeit sicherstellen.
Double-Opt-in beim Newsletter: Keine E-Mail-Werbung ohne nachweisbare Einwilligung.
Urheberrechte beachten: Nur lizenzierte oder eigene Bilder und Texte verwenden.
Transparente Werbung: Affiliate-Links und Influencer-Beiträge korrekt kennzeichnen.
Kennzeichnungspflichten einhalten: z. B. „Anzeige“ oder „Werbung“ deutlich sichtbar nutzen.
Preisangaben prüfen: Keine irreführenden Preisversprechen.
Datenschutzfreundliche Tracking-Tools einsetzen: Anonymisierte IP-Adressen und Consent-Management nutzen.
Regelmäßige rechtliche Überprüfungen: Webseiten und Marketingmaßnahmen prüfen lassen.
Mitarbeiter schulen: Für rechtssicheres Arbeiten im Marketing.

 

Was tun bei einer Abmahnung?

 

1️⃣ Ruhe bewahren und Frist prüfen.
2️⃣ Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen.
3️⃣ Fachanwalt für IT- oder Medienrecht hinzuziehen.
4️⃣ Prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist.
5️⃣ Gegebenenfalls modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.
6️⃣ Abstellmaßnahmen sofort umsetzen (z. B. fehlerhaftes Impressum korrigieren).

Fazit

Abmahnungen im Online-Marketing sind kein seltenes Problem und können teuer werden, wenn rechtliche Anforderungen nicht beachtet werden. Durch präventive Maßnahmen wie rechtssichere Datenschutzerklärungen, ordnungsgemäße Einwilligungen für Newsletter und die korrekte Kennzeichnung von Werbung lassen sich Abmahnrisiken deutlich minimieren. Wer seine Prozesse regelmäßig prüft und Mitarbeiter schult, reduziert das Risiko und schützt das Unternehmen vor finanziellen und reputativen Schäden.