Was ist ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist eine Person, die Unternehmen oder Organisationen dabei unterstützt, die Einhaltung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sicherzustellen. Der Datenschutzbeauftragte berät, überwacht und schult in datenschutzrechtlichen Fragen und fungiert als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen, den betroffenen Personen (z. B. Kunden, Mitarbeitenden) und den Datenschutzaufsichtsbehörden.
Gemäß Artikel 39 DSGVO umfasst der Aufgabenbereich eines Datenschutzbeauftragten folgende Punkte:
Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen und Organisationen unter bestimmten Bedingungen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen:
Merkmal | Interner Datenschutzbeauftragter | Externer Datenschutzbeauftragter |
Beschäftigung | Mitarbeiter des Unternehmens | Externe Person oder Dienstleister |
Kosten | Festgehalt und Schulungskosten | Honorar abhängig von der Vereinbarung |
Erfahrung | Abhängig von der internen Ausbildung | Spezialisiert auf Datenschutz |
Unabhängigkeit | Kann Interessenkonflikte mit anderen Aufgaben haben | Unabhängig vom Unternehmen |
Flexibilität | Vollzeit oder Teilzeit verfügbar | Nach Bedarf einsetzbar |
Ein Datenschutzbeauftragter muss über folgende Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen:
Rechte:
Pflichten:
Wenn ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müsste, dies aber nicht tut, drohen:
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein essenzieller Bestandteil eines datenschutzkonformen Unternehmens. Er stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, minimiert Risiken und stärkt das Vertrauen in die Marke. Ob intern oder extern, die Wahl eines Datenschutzbeauftragten sollte sorgfältig getroffen werden, um eine effektive und rechtssichere Umsetzung der Datenschutzanforderungen zu gewährleisten.