Der Serverstandort spielt eine entscheidende Rolle für den Datenschutz und die Einhaltung der DSGVO. Er bestimmt, in welchem Land und unter welcher Rechtslage personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden. Unternehmen sind verpflichtet, beim Hosting, Cloud-Diensten und der Auftragsverarbeitung den Serverstandort sorgfältig zu prüfen und zu dokumentieren.
Der Serverstandort gibt an, in welchem Land oder Rechenzentrum Server betrieben werden, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Dies ist entscheidend, da unterschiedliche Länder unterschiedliche Datenschutzgesetze und Zugriffsmöglichkeiten für Behörden haben.
Beispiele:
✅ Hosting bei einem Anbieter in Deutschland (Serverstandort: Deutschland).
✅ Nutzung von AWS mit Rechenzentrum in Frankfurt.
✅ Cloud-Dienstleister mit Sitz in den USA, aber Serverstandort in Irland.
✅ CDN-Anbieter mit global verteilten Servern.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Schutz personenbezogener Daten nur dann gewährleistet, wenn die Verarbeitung innerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau erfolgt.
Art. 44 ff. DSGVO regelt die Datenübermittlung in Drittländer:
✅ Innerhalb der EU/EWR: Keine besonderen Anforderungen.
✅ Drittländer mit Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (z. B. Schweiz, Kanada eingeschränkt, Japan): Datenübertragung möglich.
✅ Drittstaaten ohne Angemessenheitsbeschluss (z. B. USA, Indien): Erfordern zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln (SCC) oder Binding Corporate Rules (BCR).
✔ Rechtssicherheit: Ein Serverstandort in der EU vereinfacht die DSGVO-Konformität.
✔ Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff: Länder außerhalb der EU haben teilweise niedrigere Datenschutzstandards oder Zugriffsmöglichkeiten für Behörden (z. B. Cloud Act in den USA).
✔ Vermeidung von Bußgeldern: Verstöße gegen DSGVO-Vorgaben zur Datenübermittlung können hohe Strafen nach sich ziehen.
✔ Vertrauensbildung: Kunden legen Wert darauf, wo und wie ihre Daten verarbeitet werden.
✔ Einfachere Umsetzung der Betroffenenrechte: Zugriff, Löschung und Berichtigung sind einfacher durchsetzbar, wenn die Daten innerhalb der EU verarbeitet werden.
❌ Cloud Act und FISA: US-Behörden können unter bestimmten Bedingungen auf Daten von US-Dienstleistern zugreifen, selbst wenn die Server in der EU stehen.
❌ Keine Angemessenheitsbeschlüsse: Viele Länder bieten nicht das Datenschutzniveau der EU.
❌ Standardvertragsklauseln (SCC): Müssen individuell abgeschlossen und überwacht werden.
❌ Erhöhte Rechenschaftspflichten: Unternehmen müssen prüfen, ob das Datenschutzniveau eingehalten wird.
❌ Komplexität im Vertragsmanagement: Anbieter müssen Verträge nach DSGVO prüfen und ergänzen.
Bei der Nutzung von Cloud-Diensten (z. B. AWS, Google Cloud, Microsoft Azure) sollte beachtet werden:
✅ Region auswählen: Viele Anbieter erlauben die Auswahl der Region (z. B. „Frankfurt“).
✅ Vertragliche Zusicherungen einholen: Speicherung und Verarbeitung innerhalb der EU.
✅ AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) abschließen: Erforderlich nach Art. 28 DSGVO.
✅ Standardvertragsklauseln prüfen: Bei US-Anbietern notwendig.
✅ Technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen: Verschlüsselung und Zugriffskontrollen.
Beim Website-Hosting sollten Unternehmen:
✅ Hosting-Anbieter mit Serverstandort in der EU bevorzugen.
✅ Prüfen, ob Backups oder CDNs außerhalb der EU genutzt werden.
✅ Datenschutzerklärung anpassen, falls Daten in Drittländer übertragen werden.
✅ Regelmäßig prüfen, ob sich der Serverstandort geändert hat (z. B. durch Migrationen beim Hoster).
✅ Technische Maßnahmen zur Datensicherheit umsetzen.
✅ Datenflussanalyse durchführen: Wo werden welche Daten verarbeitet?
✅ Serverstandort dokumentieren: Im Verarbeitungsverzeichnis festhalten.
✅ Auftragsverarbeitungsverträge abschließen: Mit allen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben.
✅ Cloud-Dienste prüfen: Anbieter wählen, die DSGVO-konforme Datenverarbeitung gewährleisten.
✅ Verschlüsselung einsetzen: Daten verschlüsselt speichern und übertragen.
✅ Transparenz gegenüber Kunden schaffen: In der Datenschutzerklärung Serverstandort und eingesetzte Dienstleister nennen.
✅ Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) prüfen: Bei umfangreicher Verarbeitung in Drittländern durchführen.
Um die Sicherheit unabhängig vom Standort zu erhöhen:
✅ Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
✅ Zwei-Faktor-Authentifizierung für Serverzugriffe.
✅ Regelmäßige Backups mit verschlüsselter Speicherung.
✅ Monitoring und Protokollierung von Zugriffen.
✅ Rechtemanagement zur Einschränkung von Zugriffen.
Der Serverstandort ist ein kritischer Faktor für die Einhaltung der DSGVO und den Schutz personenbezogener Daten. Unternehmen sollten bevorzugt Server in der EU oder Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau nutzen, um rechtliche Sicherheit zu schaffen, Risiken zu reduzieren und Vertrauen bei Kunden und Partnern aufzubauen. Eine sorgfältige Auswahl von Hosting- und Cloud-Anbietern ist dabei essenziell, um Datenschutz und Effizienz im Unternehmen zu vereinen.
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