Verarbeitungsverzeichnis

Verarbeitungsverzeichnis

Das Verarbeitungsverzeichnis ist ein zentrales Element der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dient der Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten in einem Unternehmen. Es ermöglicht Transparenz und ist ein Nachweis für die Einhaltung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

Ein Verarbeitungsverzeichnis, auch „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ genannt, listet strukturiert auf:
✅ Welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
✅ Zu welchem Zweck diese verarbeitet werden.
✅ Welche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt.
✅ Wer die Daten empfängt.
✅ Wie lange die Daten gespeichert werden.
✅ Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten bestehen.

Nach Art. 30 DSGVO ist das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses verpflichtend für:

  • Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern (immer)
  • Unternehmen unter 250 Mitarbeitern, wenn regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden, die nicht nur gelegentlich erhoben werden, oder wenn besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden.

In der Praxis betrifft dies fast jedes Unternehmen, jede Agentur und jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet.

Warum ist ein Verarbeitungsverzeichnis wichtig?

Nachweis der DSGVO-Compliance: Zeigt der Aufsichtsbehörde, dass Datenschutz ernst genommen und strukturiert umgesetzt wird.
Transparenz und Überblick: Unternehmen erkennen, welche Daten wo verarbeitet werden.
Grundlage für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA): Identifizierung risikoreicher Prozesse.
Optimierungspotenziale: Erkennen von überflüssigen Datenverarbeitungen und Optimierung von Prozessen.
Rechtskonformität: Erfüllung der Rechenschaftspflicht und Vermeidung von Bußgeldern.

Inhalte eines Verarbeitungsverzeichnisses

Nach Art. 30 DSGVO muss das Verzeichnis folgende Angaben enthalten:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (und ggf. des Datenschutzbeauftragten).
Zwecke der Verarbeitung.
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten.
Übermittlungen von Daten in Drittländer und geeignete Garantien.
Fristen für die Löschung der Daten.
Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs).

Aufbau eines Verarbeitungsverzeichnisses

Ein praxisnahes Verarbeitungsverzeichnis wird meist in Tabellenform geführt. Mögliche Spalten:

Verarbeitungstätigkeit Zweck Datenkategorien Betroffene Personen Rechtsgrundlage Empfänger Speicherdauer TOMs
Kundenverwaltung Vertragsabwicklung Name, Adresse, E-Mail Kunden Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Steuerberater 10 Jahre Zugriffsrechte, SSL-Verschlüsselung
Newsletter-Versand Marketing E-Mail-Adresse Abonnenten Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO E-Mail-Dienstleister Bis Widerruf Double-Opt-In, TLS

Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses

1️⃣ Datenprozesse identifizieren: Welche Abteilungen verarbeiten welche Daten?
2️⃣ Verarbeitungstätigkeiten aufnehmen: Auch kleine Prozesse, z. B. Kontaktformular auf der Website.
3️⃣ Verarbeitungszwecke dokumentieren: Warum werden die Daten verarbeitet?
4️⃣ Rechtsgrundlage festlegen: Auf welcher Basis erfolgt die Verarbeitung?
5️⃣ Speicherdauer festlegen: Wann werden die Daten gelöscht?
6️⃣ Technische und organisatorische Maßnahmen notieren: Zugriffskontrollen, Verschlüsselung etc.
7️⃣ Regelmäßige Aktualisierung: Änderungen zeitnah einpflegen.

Tools für das Verarbeitungsverzeichnis

Zur effizienten Verwaltung können genutzt werden:
✅ Excel oder Google Sheets (für kleinere Unternehmen).
✅ Datenschutzmanagement-Tools wie OneTrust, DataGuard, heyData, Audatis MANAGER oder Priverion.
✅ CMS- und CRM-Plugins mit integrierter Datenschutzverwaltung.

Häufige Fehler beim Verarbeitungsverzeichnis

 

❌ Es wird gar kein Verzeichnis geführt.
❌ Unvollständige Angaben (z. B. fehlende Speicherdauer).
❌ Keine Aktualisierung bei Prozessänderungen.
❌ Verzeichnis wird nicht aktiv genutzt, sondern nur „für den Fall der Prüfung“ abgelegt.
❌ Fehlende Struktur, wodurch Prozesse nicht nachvollziehbar sind.

 

Best Practices

 

Von Anfang an integrieren: Bereits bei der Planung neuer Prozesse das Verarbeitungsverzeichnis pflegen.
Verantwortliche benennen: Klären, wer das Verzeichnis pflegt (oft Datenschutzbeauftragter).
Mitarbeiter einbeziehen: Abteilungsleiter sollten ihre Prozesse beisteuern.
Automatisierung nutzen: Tools erleichtern die Pflege und reduzieren Fehler.
Datenminimierung prüfen: Bei Erstellung und Aktualisierung Prozesse hinterfragen.

Ein Verarbeitungsverzeichnis ist keine bürokratische Pflichtübung, sondern ein Werkzeug für Transparenz, Datenschutz und Prozessoptimierung in Unternehmen. Es hilft, DSGVO-Anforderungen einzuhalten, Risiken zu minimieren und Vertrauen bei Kunden und Partnern zu stärken. Wer das Verzeichnis strukturiert und aktuell führt, zeigt Verantwortungsbewusstsein und schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen.